Kinder, die nicht mehr auf die intensive Betreuung der HPT-Maßnahme angewiesen sind, bedürfen gegebenenfalls einer Nachbetreuung, da die Entwicklungsschritte bei Kind und Familie noch nicht ausreichend stabil sind.
Um eine Stabilisierung der Fortschritte zu ermöglichen, bieten wir eine individuell ambulante Betreuung an, die im Wesentlichen in der Familie, in Form von Hausbesuchen stattfindet.
Anknüpfend an die Arbeit in der Heilpädagogischen Tagesstätte beraten wir Eltern bei Erziehungskonflikten, bei der Aufarbeitung von persönlichen Problemen, bei Problemen im sozialen Umfeld, als auch bei schulischen Angelegenheiten der Kinder.
Rechtliche Grundlagen
§27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft
§35a SGB VIII Erziehungshilfe für von einer seelischen Behinderung bedrohte Kinder
§36 SGB VIII Hilfeplan
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