Voraussetzungen
Die Maßnahme ist notwendig und geeignet für
  1. Mädchen und Jungen im schulpflichtigen Alter von sechs bis vierzehn Jahren, die in ihrer seelischen und sozialen Entwicklung beeinträchtig sind
  2. Kinder, die aufgrund leichter frühkindlicher Hirnschäden, neurotischer Störungen oder durch ungünstige Milieueinflüsse in ihrem Sozialverhalten und ihrer psychischen Konstitution auffällig geworden sind
  3. Kinder, die aufgrund oben genannter Schwierigkeiten in der Familie und im Umfeld nicht ausreichend integriert sind
  4. Kinder, die den überschaubaren Raum einer strukturierten kleinen Gruppe benötigen und bei denen ambulante Maßnahmen nicht ausreichen
  5. Kinder, deren Eltern oder aktuell sorgende Bezugspersonen zur Zusammenarbeit mit der Tagesstätte bereit sind und die eine Versorgung ihrer Kinder außerhalb der Tagesgruppenzeit sichern können.
Vor Beginn der Maßnahme wird die Eigenmotivation und die Bereitschaft zur Veränderung beim Kind und den Eltern geprüft. Das Kind und seine Familie müssen mit der Aufnahme und der Planung der Hilfe einverstanden sein und die vereinbarte Betreuungsform akzeptieren. Das Kind wird dabei gemäß seinem Entwicklungsstand beteiligt.
 
Ein Kind kann nicht aufgenommen werden, wenn
  1. eine eindeutige geistige Behinderung vorliegt
  2. eine gravierende körperliche Behinderung vorliegt (z.B. Kinder, die auf den Rollstuhl angewiesen sind - wegen fehlender baulicher Voraussetzungen)
  3. eine akute Psychose vorliegt
  4. die Eltern keinerlei Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen