Voraussetzungen
Die Arbeit der Heilpädagogischen Tagesstätte Fuchsbau basiert im Wesentlichen auf §27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in Verbindung mit §32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe und §35 a SGB VIII Abs. 1 (1,2) Eingliederungshilfe sowie den anderen einschlägigen Regelungen des SGB VIII. Die Maßnahme wird von den Jugendämtern für mindestens 1 Jahr bewilligt und nach Bedarf verlängert. Die tägliche heilpädagogische Betreuung geschieht in der Gruppe. Zusätzlich werden die Kinder je nach ihren Schwierigkeiten auch einzeln gefördert. Jedes der Kinder erhält psychologische Betreuung. Die Hilfen gelten dem Kind und seiner Familie und sind in das Lebensumfeld des Kindes eingebettet.
Während der Betreuung gilt es, ein auf den Einzelfall abgestimmtes Hilfe-Setting zu schaffen, das sich an der aktuellen Lebenssituation des Kindes und seiner Familie orientiert, ohne allerdings die Bedürfnisse der Gruppe nach Kontinuität und das Bedürfnis des Kindes nach einer stabilen Gruppe außer acht zu lassen.
Aus der Betreuung oder der geplanten Betreuung eines Kindes in der HPT heraus können im Nachgang oder im Vorfeld der teilstationären Hilfe für einzelne Kinder und Familien weitergehende Betreuungsformen generiert werden, wie ambulante Eingliederungshilfe, Familienberatung, usw.
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme eines Kindes in die Heilpädagogische Tagesstätte erfolgt in der Regel zum Beginn eines Schuljahres oder wenn ein Platz während des Schuljahres in einer Gruppe frei wird und gliedert sich im Wesentlichen in folgende Abschnitte:
-
•Kontaktaufnahme seitens der Eltern und grundlegende Information seitens der HPT über das Angebot
-
•Antragstellung auf Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt und Beratung durch den dortigen Fachdienst
-
•Erstellung eines externen psychologischen oder psychiatrischen Gutachtens
-
•Internes Aufnahmeverfahren - Aufnahme mit Probetag oder Probezeit